Das Traffic Light Protocol (TLP) zu Deutsch etwa „Ampel-Protokoll“ ist eine standardisierte Vereinbarung zum Austausch von schutzwürdigen Informationen. Es wurde ursprünglich in Großbritannien vom National Infrastructure Security Co-ordination Centre (NISCC) entwickelt, wird in entsprechenden Berichten der OECD erwähnt und z. B. auch in Deutschland von der Allianz für Cyber-Sicherheit (beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) genutzt. Das TLP dient der Erhöhung der Sicherheit bei der Weitergabe sensibler Daten. Alle Dokumente werden in Klassen eingeteilt, welche die Bedingungen für ihre Weitergabe regeln:
- TLP:RED: Informationen dieser Stufe sind auf den Kreis der Anwesenden in einer Besprechung oder Video-/Audiokonferenz bzw. auf die direkten Empfänger bei schriftlicher Korrespondenz beschränkt. Eine Weitergabe ist untersagt.
- TLP:AMBER+STRICT: Die Einstufung von Informationen als TLP:AMBER+STRICT beschränkt die Weitergabe ausschließlich auf die Organisation des Empfängers, jegliche Weitergabe darüber hinaus ist untersagt. Es gilt „Kenntnis nur, wenn nötig“.
- TLP:AMBER: Der Empfänger darf die Informationen, welche als TLP:AMBER gekennzeichnet sind, an seine Partner weitergeben, soweit diese die Informationen zur Schadensreduktion oder dem eigenen Schutz benötigen. Eine Weitergabe von den Partnern an Dritte ist nicht erlaubt und auch innerhalb der Partnerorganisation gilt das Prinzip „Kenntnis nur, wenn nötig“.
- TLP:GREEN: Informationen dieser Stufe dürfen innerhalb der Organisationen und an deren Partner weitergegeben werden. Die Informationen dürfen jedoch nicht veröffentlicht werden.
- TLP:CLEAR: Abgesehen von urheberrechtlichen Aspekten dürfen Informationen der Stufe TLP:WHITE ohne Einschränkungen frei weitergegeben werden.